Sobald Trockeneis ins Spiel kommt, ändert sich die Welt einer Pharma-Sendung schlagartig. Was vorher ein einfacher Kurierauftrag war, wird zur doppelten Gefahrgut-Sendung.
Einmal das gekühlte biologische Material (oft UN3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B) und einmal das Kühlmittel selbst (UN1845 – Kohlendioxid, fest). Wer beide Regelwerke nicht gleichzeitig beherrscht, riskiert Frachtablehnung, Bußgelder und – im schlimmsten Fall – einen verlorenen Patientenproben-Versand.
Patientenproben, Diagnostikproben, klinische Studienmaterialien. Verpackungsvorschrift P650 nach ADR.
Klasse 9 – auf der Straße ADR-befreit (nur Abschnitt 5.5.3), in der Luftfracht volles Gefahrgut. Immer: Belüftung + Kennzeichnung.
Irrtum 1: „Trockeneis ist doch nur ein Kühlmittel“
Halb richtig – und genau hier wird es knifflig. Trockeneis (UN1845) ist grundsätzlich als Gefahrgut Klasse 9 gelistet, weil es zu CO₂ sublimiert und in geschlossenen Räumen den Sauerstoff verdrängen kann. Wie streng die Pflichten sind, hängt aber stark vom Verkehrsträger ab – das wird am häufigsten verwechselt.
Auf der Straße (ADR): weitgehend befreit
Nach Sondervorschrift 593 ist Trockeneis „nicht den Vorschriften des ADR unterworfen – mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3“. Das gilt als Kühlmittel für die Ware ebenso wie für Trockeneis als eigene Sendung – eine echte Besonderheit, denn andere Kühlmittel (z. B. Flüssigstickstoff) sind als reine Sendung volles Gefahrgut. Konkret: kein klassisches Gefahrgut-Beförderungspapier und kein ADR-Schein nur fürs Trockeneis – aber Abschnitt 5.5.3 ist Pflicht: Kennzeichnung „UN1845“, Erstickungs-Warnkennzeichen und Belüftung.
In der Luftfracht (IATA-DGR): volles Gefahrgut
Umgekehrt in der Luft: Hier ist Trockeneis – auch als reines Kühlmittel – deklarationspflichtiges Gefahrgut Klasse 9. Packing Instruction 954, Mengenangabe in kg auf dem Air Waybill und carrier-spezifische Mengenlimits sind Pflicht.
Straße: Trockeneis ist meist ADR-befreit (nur Abschnitt 5.5.3). Luft: Trockeneis ist immer volles Gefahrgut. Wer das verwechselt, deklariert auf der Straße zu viel – und in der Luft zu wenig.
Belüftung ist in jedem Fall Pflicht
Unabhängig vom Verkehrsträger gilt: komplett luftdichte Boxen sind unzulässig. Qualifizierte Trockeneis-Boxen haben definierte, dokumentierte Belüftungsöffnungen – sonst baut sich CO₂-Druck auf.
Irrtum 2: „UN3373 ist kein echtes Gefahrgut“
UN3373 ist eine Sonderregelung: keine vollwertige Gefahrgut-Klassifizierung, aber strenge Verpackungsvorschriften nach P650 ADR. Was das konkret heißt:
Wer UN3373 + UN1845 kombiniert versendet (typisch bei Frozen-Proben, mRNA-Materialien, klinischen Studienproben), muss beide Regelwerke gleichzeitig erfüllen. Genau hier scheitern viele Standard-Kurierdienste. Die Sendung wird am Flughafen aufgehalten – und die Probe ist nach 24 h Wartezeit oft nicht mehr brauchbar.
Irrtum 3: „Wir nehmen einfach mehr Trockeneis, dann hält das“
Mehr Trockeneis ist nicht automatisch besser. Drei Effekte machen die Sache komplexer:
Mehr Sublimation = mehr CO₂-Druck
Bei zu wenig Belüftung kann die Verpackung sich öffnen – im Frachtraum ein realer Sicherheitsvorfall. Im LKW-Fahrerhaus kann CO₂ in Mengen austreten, die den Fahrer gefährden.
Mengenobergrenzen bei Luftfracht
Typisch: 200 kg Trockeneis pro Versandstück, plus carrier-spezifische Limits (Lufthansa Cargo, FedEx, DHL unterscheiden sich). Überschreitung führt zur sofortigen Frachtablehnung.
Mehr Gewicht = höhere Fracht
Pharma-Sendungen werden meist nach Volumengewicht abgerechnet. Doppelte Trockeneis-Menge bedeutet nicht nur doppeltes Risiko – sondern oft auch 30 – 60 % höhere Frachtkosten.
1,5 – 2 kg Trockeneis pro 10 Liter Boxvolumen pro 24 h
Gilt für eine qualifizierte va-Q-tec-Box mit vakuumisolierter Wand. Bei Standard-Iso-Boxen rechnen Sie das Doppelte ein – plus deutlich höheres Bruchrisiko.
Checkliste: Was Pharma-Hersteller vom Spediteur einfordern sollten
Diese sieben Punkte sind die häufigsten Audit-Findings bei Pharma-Lieferanten – und gleichzeitig die einfachste Filter-Frage bei der Auswahl eines Pharma-Spediteurs:
Wann Sie besser nicht selbst versenden
Manchmal lautet die ehrliche Antwort: nicht selbst machen. Wenn auch nur einer dieser Punkte zutrifft, ist Trockeneis-Pharma-Versand nicht der richtige Lernlauf:
- Keine SOPs für die Handhabung am Wareneingang.
- Kein benannter Gefahrgut-Verantwortlicher.
- Standard-Spediteur ohne dokumentierten Pharma-Branchen-Track-Record.
- Bislang keine Versicherungspolice mit UN3373-/UN1845-Explizit-Schutz.
Spezialisierte Pharma-Speditionen kosten mehr pro Sendung – aber sie kennen die Fallstricke, haben die Schulungen und die Versicherung. Beim ersten verhinderten Vorfall ist der Aufpreis amortisiert.
Die Frage an jeden Spediteur sollte lauten: ‚Sind Sie gleichzeitig GDP-, UN3373- und UN1845-fähig?‘ Wer da zögert, sollte nicht Ihr Logistik-Partner sein.
Fazit
Trockeneis-Versand mit UN3373-Material ist keine schwarze Magie – aber er hat klare Spielregeln. Wer als Pharma-Hersteller, CRO oder Biotech mit Tiefkühl-Pharma, klinischen Proben oder mRNA-Materialien arbeitet, braucht einen Spediteur, der alle drei Regelwerke gleichzeitig beherrscht: GDP, UN3373, UN1845.
Alles andere ist Glücksspiel mit der Sendung – und bei Patientenproben ist Glücksspiel keine Option.
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