Alle Artikel
trockeneis versandun3373un1845

Trockeneis-Versand UN3373 & UN1845: Was Pharma-Hersteller wirklich wissen müssen

Pharmatransporte mit Trockeneis sind doppelte Gefahrgut-Sendungen. Wir räumen mit drei häufigen Irrtümern auf und liefern eine Checkliste, mit der Sie GDP-, UN3373- und UN1845-konform versenden.

15. Mai 2026·8 Min. Lesezeit·TempSecure Redaktion
Behandschuhte Hand legt eine Ampulle in eine Thermobox mit Trockeneis-Nebel und Gefahrgut-Label

Sobald Trockeneis ins Spiel kommt, ändert sich die Welt einer Pharma-Sendung schlagartig. Was vorher ein einfacher Kurierauftrag war, wird zur doppelten Gefahrgut-Sendung.

Einmal das gekühlte biologische Material (oft UN3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B) und einmal das Kühlmittel selbst (UN1845 – Kohlendioxid, fest). Wer beide Regelwerke nicht gleichzeitig beherrscht, riskiert Frachtablehnung, Bußgelder und – im schlimmsten Fall – einen verlorenen Patientenproben-Versand.

UN3373
Biologischer Stoff, Kategorie B

Patientenproben, Diagnostikproben, klinische Studienmaterialien. Verpackungsvorschrift P650 nach ADR.

UN1845
Kohlendioxid, fest (Trockeneis)

Klasse 9 – auf der Straße ADR-befreit (nur Abschnitt 5.5.3), in der Luftfracht volles Gefahrgut. Immer: Belüftung + Kennzeichnung.

Irrtum 1: „Trockeneis ist doch nur ein Kühlmittel“

Halb richtig – und genau hier wird es knifflig. Trockeneis (UN1845) ist grundsätzlich als Gefahrgut Klasse 9 gelistet, weil es zu CO₂ sublimiert und in geschlossenen Räumen den Sauerstoff verdrängen kann. Wie streng die Pflichten sind, hängt aber stark vom Verkehrsträger ab – das wird am häufigsten verwechselt.

Auf der Straße (ADR): weitgehend befreit

Nach Sondervorschrift 593 ist Trockeneis „nicht den Vorschriften des ADR unterworfen – mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3“. Das gilt als Kühlmittel für die Ware ebenso wie für Trockeneis als eigene Sendung – eine echte Besonderheit, denn andere Kühlmittel (z. B. Flüssigstickstoff) sind als reine Sendung volles Gefahrgut. Konkret: kein klassisches Gefahrgut-Beförderungspapier und kein ADR-Schein nur fürs Trockeneis – aber Abschnitt 5.5.3 ist Pflicht: Kennzeichnung „UN1845“, Erstickungs-Warnkennzeichen und Belüftung.

In der Luftfracht (IATA-DGR): volles Gefahrgut

Umgekehrt in der Luft: Hier ist Trockeneis – auch als reines Kühlmittel – deklarationspflichtiges Gefahrgut Klasse 9. Packing Instruction 954, Mengenangabe in kg auf dem Air Waybill und carrier-spezifische Mengenlimits sind Pflicht.

Merksatz

Straße: Trockeneis ist meist ADR-befreit (nur Abschnitt 5.5.3). Luft: Trockeneis ist immer volles Gefahrgut. Wer das verwechselt, deklariert auf der Straße zu viel – und in der Luft zu wenig.

Belüftung ist in jedem Fall Pflicht

Unabhängig vom Verkehrsträger gilt: komplett luftdichte Boxen sind unzulässig. Qualifizierte Trockeneis-Boxen haben definierte, dokumentierte Belüftungsöffnungen – sonst baut sich CO₂-Druck auf.

Irrtum 2: „UN3373 ist kein echtes Gefahrgut“

UN3373 ist eine Sonderregelung: keine vollwertige Gefahrgut-Klassifizierung, aber strenge Verpackungsvorschriften nach P650 ADR. Was das konkret heißt:

1
Drei-Schicht-System
Primärgefäß (auslaufsicher) → Sekundärverpackung (auslaufsicher, mit Absorptionsmittel) → Außenverpackung (stabil, beschriftet).
2
Druckprüfung bei 95 kPa
Die Sekundärverpackung muss bei 95 kPa druckdicht sein – entscheidend bei Luftfracht, wo Kabinendruckabfall realer Faktor ist.
3
UN3373-Label gut sichtbar
Schwarze Raute auf weißem Grund auf der Außenverpackung, keine Bedeckung durch Adressetiketten.
Achtung

Wer UN3373 + UN1845 kombiniert versendet (typisch bei Frozen-Proben, mRNA-Materialien, klinischen Studienproben), muss beide Regelwerke gleichzeitig erfüllen. Genau hier scheitern viele Standard-Kurierdienste. Die Sendung wird am Flughafen aufgehalten – und die Probe ist nach 24 h Wartezeit oft nicht mehr brauchbar.

Irrtum 3: „Wir nehmen einfach mehr Trockeneis, dann hält das“

Mehr Trockeneis ist nicht automatisch besser. Drei Effekte machen die Sache komplexer:

Mehr Sublimation = mehr CO₂-Druck

Bei zu wenig Belüftung kann die Verpackung sich öffnen – im Frachtraum ein realer Sicherheitsvorfall. Im LKW-Fahrerhaus kann CO₂ in Mengen austreten, die den Fahrer gefährden.

Mengenobergrenzen bei Luftfracht

Typisch: 200 kg Trockeneis pro Versandstück, plus carrier-spezifische Limits (Lufthansa Cargo, FedEx, DHL unterscheiden sich). Überschreitung führt zur sofortigen Frachtablehnung.

Mehr Gewicht = höhere Fracht

Pharma-Sendungen werden meist nach Volumengewicht abgerechnet. Doppelte Trockeneis-Menge bedeutet nicht nur doppeltes Risiko – sondern oft auch 30 – 60 % höhere Frachtkosten.

Faustregel TempSecure-Disposition

1,5 – 2 kg Trockeneis pro 10 Liter Boxvolumen pro 24 h

Gilt für eine qualifizierte va-Q-tec-Box mit vakuumisolierter Wand. Bei Standard-Iso-Boxen rechnen Sie das Doppelte ein – plus deutlich höheres Bruchrisiko.

Checkliste: Was Pharma-Hersteller vom Spediteur einfordern sollten

Diese sieben Punkte sind die häufigsten Audit-Findings bei Pharma-Lieferanten – und gleichzeitig die einfachste Filter-Frage bei der Auswahl eines Pharma-Spediteurs:

Gefahrgut-Beauftragter (GbV) benannt
Pflicht ab gewissem Versandvolumen nach GGVSEB.
Fahrer mit ADR-Schein 1.3 oder 8
Für die jeweilige Gefahrgut-Klasse, mit Nachweis.
Qualifizierte Trockeneis-Box mit Haltedauer-Nachweis
Z. B. va-Q-tec, Intelsius, Sofrigam – mit Mapping-Daten.
Trockeneis-Nachfüllservice auf Strecke
Pflicht bei Sendungen > 48 h Transit.
SOPs für Trockeneis-Handling im Lager
Schutzhandschuhe, belüfteter Bereich, CO₂-Warner.
Versicherungsschutz für UN3373 + UN1845
Ausdrücklich in der Police benannt – nicht nur „Cargo“.
Live-Temperaturmonitoring während Transport
Tive Cloud oder vergleichbar – nicht erst Logger-Auslesung am Ende.

Wann Sie besser nicht selbst versenden

Manchmal lautet die ehrliche Antwort: nicht selbst machen. Wenn auch nur einer dieser Punkte zutrifft, ist Trockeneis-Pharma-Versand nicht der richtige Lernlauf:

  • Keine SOPs für die Handhabung am Wareneingang.
  • Kein benannter Gefahrgut-Verantwortlicher.
  • Standard-Spediteur ohne dokumentierten Pharma-Branchen-Track-Record.
  • Bislang keine Versicherungspolice mit UN3373-/UN1845-Explizit-Schutz.

Spezialisierte Pharma-Speditionen kosten mehr pro Sendung – aber sie kennen die Fallstricke, haben die Schulungen und die Versicherung. Beim ersten verhinderten Vorfall ist der Aufpreis amortisiert.

"

Die Frage an jeden Spediteur sollte lauten: ‚Sind Sie gleichzeitig GDP-, UN3373- und UN1845-fähig?‘ Wer da zögert, sollte nicht Ihr Logistik-Partner sein.

Aus der TempSecure-Disposition

Fazit

Trockeneis-Versand mit UN3373-Material ist keine schwarze Magie – aber er hat klare Spielregeln. Wer als Pharma-Hersteller, CRO oder Biotech mit Tiefkühl-Pharma, klinischen Proben oder mRNA-Materialien arbeitet, braucht einen Spediteur, der alle drei Regelwerke gleichzeitig beherrscht: GDP, UN3373, UN1845.

Alles andere ist Glücksspiel mit der Sendung – und bei Patientenproben ist Glücksspiel keine Option.

Trockeneis-Pharmatransporte mit Doppel-Gefahrgut-Kompetenz

TempSecure fährt Pharma-Sendungen mit Trockeneis (−80 °C) GDP-konform und gefahrgutrechtlich abgesichert für UN3373 + UN1845. Inkl. Nachfüllservice und Live-Monitoring.

Mehr zu Pharmatransporten →
GDP & ISO 9001 zertifiziertTive Live-Tracking24/7-DispositionAntwort in unter 1 h

Schwerpunkte

trockeneis versandun3373un1845pharmatransportebiologische proben versendengdp pharma logistiktrockeneis transport gefahrgutfrozen pharma